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Stand: Jan 2009
Die Spiel- und Nutzungsordnung wurde vom Tennis-Sportausschuss in Zusammenarbeit mit dem Vorstand erarbeitet. Sie soll und kann mit ihren Richtlinien und Regelungen nur den äußeren Rahmen zur pfleglichen Benutzung und Behandlung der Tennisplätze und des Clubraumes geben.
Wie überall in Gemeinschaften, in denen sich Menschen zusammenfinden, hängt das Zusammenleben auch auf unserer Tennisanlage weitestgehend von der Haltung jedes Einzelnen ab.
Mit einem gewissen Maß an Fairness, Takt und Rücksichtnahme wird es keinem Mitglied schwer fallen, seine Betätigung in unserer Anlage nach dieser Spiel- und Nutzungsordnung auszurichten.
A. Allgemein
Die Tennisanlage ist Eigentum der Stadt Pulheim. Der Pulheimer Sportclub hat diese Anlage für seine Tennisabteilung von der Stadt gepachtet.
Die Rechte und Pflichten der Verpachtung regelt ein besonderer Pachtvertrag.
1. Ordnung und Sauberkeit der Anlage.
Alle Mitglieder haben die Pflicht, darauf zu achten, dass die Tennisplätze und das Clubhaus in einem Werterhaltenden, ordentlichen und sauberen Zustand gehalten werden. Festgestellte Mängel und Unregelmäßigkeiten sind umgehend dem Technischen Leiter der Tennisabteilung zu melden.
Die allgemeine Regelung für das gesamte Pulheimer Sportzentrum, welche das Betreten der Anlage mit Hunden verbietet, gilt selbstverständlich auch für die Tennisanlage.
2. Wartung und Pflege der Plätze.
Zum Zwecke der Platzpflege werden die in Frage kommenden Plätze vom Platzwart gesperrt, dabei muss ggf. ein Spiel für die Dauer der Platzpflege unterbrochen bzw. auf einem anderen Platz fortgesetzt werden.
Der Platzwart ist berechtigt, eine vorgenommene Reservierung um die Zeit der Platzpflege zu verschieben.
Allen Anordnungen des Platzwartes bezüglich der Benutzung der Plätze ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Nichteinhaltung kann Platzsperre für die betreffenden Spieler verhängt werden.
Um die Plätze in einem guten Zustand zu halten, müssen sie bei Trockenheit vor dem Spiel von den Spielern bewässert werden und in jedem Fall nach dem Spiel abgezogen werden.
3. Benutzung der Tennisanlage
a) Die Benutzung der Tennisplätze ist nur in Tenniskleidung und nur mit Tennisschuhen (Tennisprofil) erlaubt.
b) Grundsätzlich ist die Benutzung der Tennisplätze nur bereits eingetragenen und beitragszahlenden aktiven Mitgliedern der PSC- Tennisabteilung gestattet.
c) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist, entsprechend dem o.a. Pachtvertrag mit der Stadt Pulheim, dass Pulheimer Bürger, die nicht Mitglied der PSC Tennisabteilung sind die Gelegenheit gegeben wird, montags nachmittags (außer an Feiertagen) in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr auf den Plätzen 4 und 5 jeweils 45 Minuten bzw. 60 Minuten (entsprechend Spielordnung) Tennissport, unter Beachtung der Spiel- und Nutzungsordnung, auszuüben.
d) Für die Benutzung ist ein Kostenbeitrag von € 8,00 pro Spielzeit (45 Minuten Einzel bzw. 60 Minuten Doppel) zu entrichten. Reservierungskarten als Gastkarten für das elektronische Platzbelegungssystem sind im Club- Restaurant gegen Entrichtung der o.a. Spielgebühr und einem Pfand von € 5,00 erhältlich.
e) Darüber hinaus können die von Erwachsenen, aktiven Mitgliedern mitgebrachten Gäste die Anlage zu jeder Zeit und zu obigen Bedingungen (max. 5 mal / Saison)* mit den entsprechenden Mitgliedern benutzen, wenn dadurch andere Mitglieder nicht auf eine Spielmöglichkeit warten oder gar verzichten müssen, d.h. Gäste können nicht bei Andrang und in den Abendstunden spielen.
* (Eine Ausnahme bilden Mitglieder befreundeter Tennisclubs im Stadtgebiet Pulheim. Diese können gegen Zahlung einer halben Jahresgebühr beliebig oft mit Clubmitgliedern der PSC Tennisabteilung spielen. Die Regelung ist zeitlich auf 1 Jahr befristet.)
f) Die Regelung für Gäste ist eingerichtet, um unseren Mitgliedern die Möglichkeit zu geben ‚ mit Freunden, Verwandten oder Kollegen gelegentlich Tennis zu spielen. Sie ist nicht gedacht für ausgetretene Mitglieder, die im gleichen Kreis als „Gast“ weiterspielen möchten. Deren Möglichkeit als Gast mit anderen Mitgliedern zu spielen ist auf 5 Mal pro Saison begrenzt.
g) Inaktive (passive) Mitglieder:
Hier gilt sinngemäß ebenfalls die „Gästeregelung“, das heißt, die Möglichkeit zu spielen ist auf 5 Mal pro Saison begrenzt, die Gastgebühr ist zu entrichten.
h) In Zeiten, in denen die Clubgaststätte z.B. morgens und in der Mittagszeit noch nicht geöffnet ist, ist das Mitglied verpflichtet, den Gast vor dem Spiel in die ausgehängte Liste einzutragen.
i) Innerhalb der hochumzäunten Platzanlage dürfen sich bei Spielbeginn keine Kleinkinder aufhalten.
j) Die Benutzung der Plätze ist je nach Witterung und Jahreszeit täglich in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr erlaubt.
k) Von 7.00 bis 8.00 Uhr sind die Plätze 1 bis 5 nicht zu bespielen, um Störungen der Nachbarschaft zu vermeiden.
B. Platzeinteilung
Platzbelegung / Reservierungen
· Dürfen nur aufgrund des aushängenden Wochenplans von den Verantwortlichen erfolgen.
· Der Wochenplan wird von Theo Radtke im Voraus, aufgrund vom Sportwart genehmigter Reservierungen für die nächste Woche erstellt.
· Abweichungen hinsichtlich weiterer / anderer Belegungen sind vom Sportwart zu genehmigen und nachträglich im Plan aufzuführen. Die Planänderungen sind mit Namenskürzel zu versehen.
· Neben den festgelegten Trainerplätzen für die Tennisschule Ralf Becker darf zusätzliches Training nur auf den Plätzen 14 + 15 in Absprache mit dem Sportwart und entsprechendem Eintrag in den Wochenplan erfolgen.
1. Trainerplatz
Platzreservierungen für Trainer werden im wöchentlichen Belegungsplan (Aushang) angezeigt. Die Belegung wird durch das elektronische Belegungssystem transparent.
2. Plätze für Jugendliche
a) Die Plätze 3 bis 15 stehen den Jugendlichen täglich bis 17.30 Uhr zur Verfügung, ab 17.30 Uhr die Plätze 10 -13. Wenn jedoch auf allen anderen Plätzen gespielt wird, und ein Jugendplatz frei ist, haben Erwachsene das Recht, den Platz zu belegen und die schon begonnene Spielzeit zu Ende zu führen. Erwachsene dürfen nicht im Anschluss an eine laufende Spielzeit buchen.
b) Während der Schulferien kann auf den Jugendplätzen 10-13 ab 17:30
Uhr auch von Erwachsenen gespielt werden.
d) Die Plätze 1 und 2 stehen den Jugendlichen nicht zur Verfügung. Diese Einschränkung entfällt, wenn Jugendliche mit Erwachsenen spielen.
3. Plätze für Jugendgruppentraining und Mannschaftstraining.
Die Festlegung für Jugendgruppen- und Mannschaftstraining erfolgt jeweils im Einvernehmen zwischen dem Sportlichen Leiter, Jugendleiter und Trainer und wird im Belegungssystem angezeigt.
4. Plätze für Turniere.
Platzreservierungen für Turniere (sowohl Anzahl der Plätze als auch belegte Zeiten) werden rechtzeitig im Aushängekasten vom Sportlichen Leiter angezeigt.
An Turniertagen kann der Sportliche Leiter oder ein von ihm beauftragter Vertreter bei geringem Spielbetrieb zur zügigeren Durchführung eines Turniers auch mehr als drei Plätze belegen, damit die Gesamtanlage entsprechend früher dem allgemeinen Spielbetrieb wieder zur Verfügung steht.
5. Plätze für Schultennis
Eine Festlegung erfolgt im Einvernehmen zwischen Vorstand, Schulleitern und Stadtverwaltung.
Belegungszeiten und Anzahl der Plätze sind im Belegungssystem gespeichert.
6. Plätze für Ranglistenspiele.
Für die Ranglistenspiele gelten allgemein keine Spielzeitbegrenzungen, wenn diese Spiele durch Aushang und im Belegungssystem angezeigt und reserviert worden sind.
Es dürfen jedoch jeweils nur zwei Ranglistenspiele zur gleichen Zeit stattfinden, für die die Plätze 1 und 13 vorgesehen sind.
Ranglistenspiele von Jugendlichen werden nur auf Jugendplätzen ausgetragen. Ausnahmen müssen vom Jugend- und Sportwart genehmigt werden.
Der Vorstand der Tennisabteilung wie auch der PSC Hauptvorstand erwarten von den Mitgliedern ein echtes Bemühen um Einhaltung dieser Spiel- und Nutzungsordnung, ohne die ein geordneter Spielbetrieb auf den zur Verfügung stehenden Plätzen nicht möglich ist. |