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Geschrieben von: Administrator
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Mittwoch, 18. Februar 2009 um 22:47 Uhr |
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Vereinsbeiträge gültig ab 2008
| Euro |
Aufnahmegebühr*
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Jahresbeitrag
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| Erwachsene |
179 |
280 |
| Ehepaare beide aktiv |
358 |
467 |
| Ehepaare einer aktiv, einer passiv |
179 |
308 |
| Jugendliche bis 10 Jahre |
25 |
50 |
| Jugendliche bis 18 Jahre mit Elternteil |
64 |
82 |
| Jugendliche bis 18 Jahre ohne Elternteil |
64 |
100 |
| Schüler, Studenten, Azubis, Wehrpfl. |
95 |
122 |
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Fördernde Mitglieder ohne Spielberechtigung (passiv) /Spende
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50 |
| inaktive Jugendliche bis 18 Jahre |
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36 |
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inaktive Studenten/Azubis/Wehrpflichtige
inaktiver Erwachsener ab 18 Jahre
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40
50
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*)Einmalige Aufnahmegebühr dient zum anteiligen Erhalt der bereits von den PSC-Tennismitgliedern finanzierten Clubanlagen.
Bedingungen zur Aufnahme in die PSC-Tennisabteilung:
- Die Aufnahmegebühr und die Jahresbeiträge werden satzungsgemäß jeweils in der Jahreshauptversammlung für das laufende Jahr neu festgesetzt. Die mit dem Antragsteller vereinbarte Kontoabbuchung erfolgt zum 1. April jeden Jahres.
- Alle Mitglieder über 18 Jahre, die ermäßigte Beiträge als Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehrpflichtige in Anspruch nehmen, haben diesen Sonderstatus bis Ende Januar eines jeden Jahres durch Vorlage einer Ausbildungs- bzw. Studienbescheinigung erneut nachzuweisen.
- Nach Erhalt der schriftlichen Aufnahmebestätigung wird die Aufnahmegebühr zusammen mit dem Jahresbeitragvom Konto abgebucht. Ohne Rücksicht auf das Eintrittsdatum besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Aufnahmegebühr und des vollen Jahresbeitrags.*Die Aufnahmegebühr kann auf Antrag in zwei Jahresraten gezahlt werden.
- Aufnahmeanträge können vom Vorstand ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden.
- Mitgliedskündigungen können nur schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
Hier können Sie direkt den Mitgliedsantrag ausdrucken und ausfüllen, oder den Antrag hier downloaden.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, 14. März 2009 um 12:54 Uhr |